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Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Bitte beachten Sie die gültigen Mindestauftragswerte. Weichen die bestellten Stückzahlen von denen der Verkaufsmengen-Einheit (VE) ab, so sind wir berechtigt, die Bestellmenge entsprechend anzupassen.
3. a.) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Lieferpreisen berechnet. Haben sich die Listenpreise gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer resultiert.
b.) Das Nettozahlungsziel beträgt ab Rechnungsdatum 30 Tage, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% vom Rechnungsbetrag zu berechnen.
Gegenüber unseren Forderungen kann weder aufgerechnet noch ein Rückbehaltungsrecht ausgeübt werden, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
4. Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Fest vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf das Versanddatum. Im Falle des Verzugs kann der Käufer eine Nachfrist setzen. Die Nachfrist muß mindestens 4 Wochen betragen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt muß unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist schriftlich erklärt werden. Unsere Haftung bei Lieferverzug ist beschränkt auf den Wert der Ware, mit deren Lieferung wir im Verzug sind. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Betriebsstörung, Streiks, Aussperrungen, Rohstoff-, Energie oder Arbeitskräftemangel, Lieferüberschreitungen oder Lieferausfälle unserer Lieferanten, Verfügungen von hoher Hand sowie alle Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen die davon betroffenen Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme.
5. Alle Lieferungen reisen auf die Gefahr des Käufers, auch dann, wenn wir die Frachtkosten tragen.
Teillieferungen sind zulässig.
Versandart oder Versandweg werden von uns gewählt. Die Kosten einer auf Wunsch des Käufers vorgenommenen Eilgut-, Expreßgut-, Luftfracht- bzw. Luftpostsendung gehen voll zu seinen Lasten.
Für nicht von Wirutec verursachte Waren-Rücksendungen kann eine Abwicklungspauschale von 20% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch EURO 10,- erhoben werden.
Ab einem Rechnungsnettowarenwert von EURO 100,- liefern wir frei Haus. Darunter berechnen wir EURO 7,15 Porto- und Versandkosten.
6. Bei Auftragsfertigung behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% vor.
7. a.) Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich - bei offenen Mängeln spätestens innerhalb der ersten 14 Tagen - nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nur nach unserer Wahl Ersatz liefern oder nachbessern.
b.) Lassen wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht.
8. Schadensersatzansprüche, auch gegen unsere Mitarbeiter, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9. Für Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in unserem Eigentum.
10. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Auslieferungsstätte, für alle anderen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist er der Sitz von Wirutec. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand unser allgemeiner Gerichtsstand oder nach Wahl der Gerichtsstand des Käufers.
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